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(1) Die Justizverwaltungssachen werden in folgende Geschäftsgruppen zusammengefasst:
1. | allgemeine Weisungen, Verfügungen und Belehrungen (§ 518); | |||||||||
2. | Gutachten in Sachen der Gesetzgebung und Justizverwaltung, sonstige Angelegenheiten der Gesetzgebung, Vorschläge für Änderungen in der Einrichtung oder Besetzung der Gerichte oder in den Dienstvorschriften; | |||||||||
3. | Angelegenheiten der Gerichtsorganisation; Amtstage; | |||||||||
4. | Personal- und Besoldungsangelegenheiten der Richter, Staatsanwälte, Richteramtsanwärter, Rechtspfleger, Bezirksanwälte und sonstigen Beamten, einschließlich der mit dem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis oder dem Aktivstand verbundenen Angelegenheiten; Besetzungsvorschläge sowie das Amtskleid betreffende Angelegenheiten; | |||||||||
5. | Angelegenheiten der fachmännischen und fachkundigen Laienrichter und Beisitzer, der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher, der Legalisatoren in Tirol und Vorarlberg sowie die Beeidigung der Börsenschiedsrichter; | |||||||||
6. | Personal- und Besoldungsangelegenheiten der Vertragsbediensteten und der sonstigen privatrechtlichen Bediensteten, soweit sie nicht in eine andere Gruppe fallen, einschließlich der mit dem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis oder dem Aktivstand verbundenen Angelegenheiten; | |||||||||
7. | Wahl und Wirkungskreis der Personalsenate, Geschäftsverteilung, Dienstzeit, Sonn-, Feiertags- und Nachtdienst, allgemeine Urlaubsangelegenheiten, Zusammensetzung von Kommissionen; | |||||||||
8. | Angelegenheiten der Justiz-Ombudsstellen; | |||||||||
9. | Angelegenheiten der Aus- und Fortbildung sowie Prüfungssachen aller Art; | |||||||||
10. | Angelegenheiten der Informations- und Kommunikationstechnik; | |||||||||
11. | Dienstgerichts- und Disziplinarangelegenheiten; | |||||||||
12. | Reisegebühren; | |||||||||
13. | Angelegenheiten der Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsanwärter), der Verteidiger in Strafsachen und der Notare (Notariatskandidaten); | |||||||||
14. | Haushaltsgebarung und Geldwirtschaft; Versorgung der Gerichte mit Amts- und Kanzleimaterial einschließlich der Gegenstände der inneren Einrichtung; | |||||||||
15. | Unterbringung der Dienststellen, Bausachen, Hauserfordernisse, in bundeseigenen Gebäuden die Hausverwaltung, soweit sie dem Gerichtsvorsteher oder einem Bediensteten des Gerichtes übertragen ist; | |||||||||
16. | Angelegenheiten der Justizanstalten und der Insassen, Haftentweichungen, soweit sie nicht mit einer Disziplinarangelegenheit (Z 11) behandelt werden; | |||||||||
17. | Dienstaufsicht, amtliche Untersuchungen der Gerichte, Gebarungs- und Verrechnungsprüfung; | |||||||||
18. | Bildung der Geschworenen- und Schöffenlisten, Angelegenheiten der Geschworenen und Schöffen, Angelegenheiten der Strafvollzugskommissionen; | |||||||||
19. | Grundbuchsanlegung und -ergänzung im Allgemeinen; | |||||||||
20. | allgemeine Anordnungen über die Einbringung der Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren, Kosten und Geldstrafen, über das Gerichtserlagswesen und über die Verwahrung der Beweisgegenstände; Vollzugsgebühren nach dem VGebG; | |||||||||
21. | Amtsbibliothek; | |||||||||
22. | Archivwesen und Aktenvernichtung; | |||||||||
23. | wiederkehrende Ausweise und Berichte, Statistik; | |||||||||
24. | Medienangelegenheiten und sonstige Öffentlichkeitsarbeit; | |||||||||
25. | Über- und Zwischenbeglaubigungen; | |||||||||
26. | Begutachtung von Gesetzesentwürfen; | |||||||||
27. | Entbindung von der Amtsverschwiegenheit; | |||||||||
28. | Rechts- und Amtshilfeersuchen von Gerichten und anderen Stellen; | |||||||||
29. | Angelegenheiten der Inneren Revision; | |||||||||
30. | Rechtsschutzgesuche und Korrespondenzen; | |||||||||
31. | Berichterstattung zu Ansprüchen nach dem Amtshaftungsgesetz, dem Organhaftpflichtgesetz und dem Strafrechtlichen Entschädigungsgesetz 2005 und zu Volksanwaltschafts-Anfragen sowie in Verfahren nach der EMRK; | |||||||||
32. | Geschäftsgang, insbesondere Weisungen und Ausstellungen übergeordneter Rechtsmittelinstanzen; | |||||||||
33. | Entscheidungen in Gebühren- und Kostensachen, insbesondere über Berichtigungsanträge und über Gesuche um Stundung und Nachlass; | |||||||||
34. | Bestellung von Patientenanwälten und Kundmachung von Bewohnervertretern; | |||||||||
35. | Angelegenheiten der Rechtspraktikanten und Rechtshörer; | |||||||||
36. | Angelegenheiten von Eurojust sowie der Europäischen Justiziellen Netze (EJN) in Zivil- und Handelssachen und in Strafsachen; | |||||||||
37. | Rechts- und Amtshilfeersuchen aus dem Ausland und an das Ausland sowie andere Auslandssachen, soweit sie nicht unter Z 25 oder Z 36 fallen; | |||||||||
38. | Angelegenheiten der FEX Planungs- und Leitungseinheiten einschließlich der Vergütung nach dem VGebG; | |||||||||
39. | sicherheitsrelevante Vorfälle; | |||||||||
40. | Angelegenheiten des Revisorinnen- und Revisoreneinsatzes; | |||||||||
| Sonstige Justizverwaltungssachen. |
(2) Der Gerichtsvorsteher kann anordnen, dass nach Bedarf innerhalb der einzelnen Geschäftsgruppen Untergruppen gebildet werden.
(3) Die Bestimmungen der Abs. 1 und 2 finden keine Anwendung, sofern Geschäftsstücke zu den Personalakten (§ 520) oder Akten über Dienstgerichts- und Disziplinarangelegenheiten (§ 519) gehören.
(1) Die Justizverwaltungssachen werden in folgende Geschäftsgruppen zusammengefasst:
1. | allgemeine Weisungen, Verfügungen und Belehrungen (§ 518); | |||||||||
2. | Gutachten in Sachen der Gesetzgebung und Justizverwaltung, sonstige Angelegenheiten der Gesetzgebung, Vorschläge für Änderungen in der Einrichtung oder Besetzung der Gerichte oder in den Dienstvorschriften; | |||||||||
3. | Angelegenheiten der Gerichtsorganisation; Amtstage; | |||||||||
4. | Personal- und Besoldungsangelegenheiten der Richter, Staatsanwälte, Richteramtsanwärter, Rechtspfleger, Bezirksanwälte und sonstigen Beamten, einschließlich der mit dem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis oder dem Aktivstand verbundenen Angelegenheiten; Besetzungsvorschläge sowie das Amtskleid betreffende Angelegenheiten; | |||||||||
5. | Angelegenheiten der fachmännischen und fachkundigen Laienrichter und Beisitzer, der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher, der Legalisatoren in Tirol und Vorarlberg sowie die Beeidigung der Börsenschiedsrichter; | |||||||||
6. | Personal- und Besoldungsangelegenheiten der Vertragsbediensteten und der sonstigen privatrechtlichen Bediensteten, soweit sie nicht in eine andere Gruppe fallen, einschließlich der mit dem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis oder dem Aktivstand verbundenen Angelegenheiten; | |||||||||
7. | Wahl und Wirkungskreis der Personalsenate, Geschäftsverteilung, Dienstzeit, Sonn-, Feiertags- und Nachtdienst, allgemeine Urlaubsangelegenheiten, Zusammensetzung von Kommissionen; | |||||||||
8. | Angelegenheiten der Justiz-Ombudsstellen; | |||||||||
9. | Angelegenheiten der Aus- und Fortbildung sowie Prüfungssachen aller Art; | |||||||||
10. | Angelegenheiten der Informations- und Kommunikationstechnik; | |||||||||
11. | Dienstgerichts- und Disziplinarangelegenheiten; | |||||||||
12. | Reisegebühren; | |||||||||
13. | Angelegenheiten der Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsanwärter), der Verteidiger in Strafsachen und der Notare (Notariatskandidaten); | |||||||||
14. | Haushaltsgebarung und Geldwirtschaft; Versorgung der Gerichte mit Amts- und Kanzleimaterial einschließlich der Gegenstände der inneren Einrichtung; | |||||||||
15. | Unterbringung der Dienststellen, Bausachen, Hauserfordernisse, in bundeseigenen Gebäuden die Hausverwaltung, soweit sie dem Gerichtsvorsteher oder einem Bediensteten des Gerichtes übertragen ist; | |||||||||
16. | Angelegenheiten der Justizanstalten und der Insassen, Haftentweichungen, soweit sie nicht mit einer Disziplinarangelegenheit (Z 11) behandelt werden; | |||||||||
17. | Dienstaufsicht, amtliche Untersuchungen der Gerichte, Gebarungs- und Verrechnungsprüfung; | |||||||||
18. | Bildung der Geschworenen- und Schöffenlisten, Angelegenheiten der Geschworenen und Schöffen, Angelegenheiten der Strafvollzugskommissionen; | |||||||||
19. | Grundbuchsanlegung und -ergänzung im Allgemeinen; | |||||||||
20. | allgemeine Anordnungen über die Einbringung der Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren, Kosten und Geldstrafen, über das Gerichtserlagswesen und über die Verwahrung der Beweisgegenstände; Vollzugsgebühren nach dem VGebG; | |||||||||
21. | Amtsbibliothek; | |||||||||
22. | Archivwesen und Aktenvernichtung; | |||||||||
23. | wiederkehrende Ausweise und Berichte, Statistik; | |||||||||
24. | Medienangelegenheiten und sonstige Öffentlichkeitsarbeit; | |||||||||
25. | Über- und Zwischenbeglaubigungen; | |||||||||
26. | Begutachtung von Gesetzesentwürfen; | |||||||||
27. | Entbindung von der Amtsverschwiegenheit; | |||||||||
28. | Rechts- und Amtshilfeersuchen von Gerichten und anderen Stellen; | |||||||||
29. | Angelegenheiten der Inneren Revision; | |||||||||
30. | Rechtsschutzgesuche und Korrespondenzen; | |||||||||
31. | Berichterstattung zu Ansprüchen nach dem Amtshaftungsgesetz, dem Organhaftpflichtgesetz und dem Strafrechtlichen Entschädigungsgesetz 2005 und zu Volksanwaltschafts-Anfragen sowie in Verfahren nach der EMRK; | |||||||||
32. | Geschäftsgang, insbesondere Weisungen und Ausstellungen übergeordneter Rechtsmittelinstanzen; | |||||||||
33. | Entscheidungen in Gebühren- und Kostensachen, insbesondere über Berichtigungsanträge und über Gesuche um Stundung und Nachlass; | |||||||||
34. | Bestellung von Patientenanwälten und Kundmachung von Bewohnervertretern; | |||||||||
35. | Angelegenheiten der Rechtspraktikanten und Rechtshörer; | |||||||||
36. | Angelegenheiten von Eurojust sowie der Europäischen Justiziellen Netze (EJN) in Zivil- und Handelssachen und in Strafsachen; | |||||||||
37. | Rechts- und Amtshilfeersuchen aus dem Ausland und an das Ausland sowie andere Auslandssachen, soweit sie nicht unter Z 25 oder Z 36 fallen; | |||||||||
38. | Angelegenheiten der FEX Planungs- und Leitungseinheiten einschließlich der Vergütung nach dem VGebG; | |||||||||
39. | sicherheitsrelevante Vorfälle; | |||||||||
40. | Angelegenheiten des Revisorinnen- und Revisoreneinsatzes; | |||||||||
| Sonstige Justizverwaltungssachen. |
(2) Der Gerichtsvorsteher kann anordnen, dass nach Bedarf innerhalb der einzelnen Geschäftsgruppen Untergruppen gebildet werden.
(3) Die Bestimmungen der Abs. 1 und 2 finden keine Anwendung, sofern Geschäftsstücke zu den Personalakten (§ 520) oder Akten über Dienstgerichts- und Disziplinarangelegenheiten (§ 519) gehören.