§ 8 GOPEK 2016 Beschlüsse und Beratungsprotokolle

GOPEK 2016 - Geschäftsordnung der Patienten-Entschädigungskommission (GOPEK 2016)

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

(1) Die Stimmabgabe erfolgt mündlich.

(2) Wenn über einen Beschluss abgestimmt wird, gibt die/der Vorsitzende seine Stimme zuletzt ab.

(3) Das Abstimmungsergebnis wird von der/dem Vorsitzenden verkündet und im gesondert zu führenden Beratungsprotokoll verzeichnet.

In Kraft seit 22.09.2016 bis 31.12.9999
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