Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Die Mitwirkung des Landtages im Zusammenhang mit der Ausübung bestimmter wirtschaftlicher Tätigkeiten durch Mitglieder des Landtages und der Landesregierung sowie den Direktor des Landesrechnungshofes ist im Landes-Unvereinbarkeitsverfahrensgesetz 2014 geregelt.
In Kraft seit 01.07.2018 bis 31.12.9999
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