Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
Das Patentamt stellt dem Gebrauchsmusterinhaber eine Gebrauchsmusterurkunde aus. Die Urkunde enthält eine Bestätigung über die Registrierung des Gebrauchsmusters sowie eine Ausfertigung der Gebrauchsmusterschrift.
In Kraft seit 01.04.1994 bis 31.12.9999
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