Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Die Organe der Gehaltskasse sind:
1.
die Delegiertenversammlung,
2.
der Vorstand,
3.
zwei Obleute und zwei Obmannstellvertreter,
4.
der Kontrollausschuss.
In Kraft seit 07.08.2013 bis 31.12.9999
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