§ 45 GKaG Organe

Gehaltskassengesetz 2002

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 07.08.2013 bis 31.12.9999

Die Organe der Gehaltskasse sind:

1.

die Delegiertenversammlung,

2.

der Vorstand,

3.

zwei ObmännerObleute und zwei Obmannstellvertreter,

4.

der Kontrollausschuss.

Stand vor dem 06.08.2013

In Kraft vom 01.01.2002 bis 06.08.2013

Die Organe der Gehaltskasse sind:

1.

die Delegiertenversammlung,

2.

der Vorstand,

3.

zwei ObmännerObleute und zwei Obmannstellvertreter,

4.

der Kontrollausschuss.

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