Die Mitglieder der Landesregierung können sich in den Sitzungen des Landtages und der Ausschüsse, ausgenommen jedoch Untersuchungsausschüsse, auch mehrmals, jedoch ohne Unterbrechung der Rednerin/des Redners, zu Wort melden. Den Mitgliedern der Landesregierung ist es gestattet, schriftlich abgefasste Vorträge vorzulesen.
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