Den Berufsoffizieren gebührt eine ruhegenußfähige Dienstzulage. Die Dienstzulage beträgt
in den Dienstklassen | bei Führung eines Amtstitels oder einer Verwendungsbezeichnung, der oder die einer der nachstehend angeführten Verwendungsbezeichnungen vergleichbar ist | Dienstzulage Euro | ||
III | Fähnrich | 117,4 | ||
und | Leutnant | 147,2 | ||
IV | Oberleutnant | 176,9 | ||
| Hauptmann | 206,6 | ||
ab V |
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| 229,5 |
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