Den Berufsoffizieren gebührt eine ruhegenußfähige Dienstzulage. Die Dienstzulage beträgt
in den Dienstklassen | bei Führung eines Amtstitels oder einer Verwendungsbezeichnung, der oder die einer der nachstehend angeführten Verwendungsbezeichnungen vergleichbar ist | Dienstzulage Euro |
III und IV | Fähnrich | 121,5 |
Leutnant | 152,4 | |
Oberleutnant | 183,1 | |
Hauptmann | 213,8 | |
ab V |
| 237,5 |
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