§ 33 GebAG (weggefallen)

GebAG - Gebührenanspruchsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
§ 33 GebAG seit 30.06.2022 weggefallen.
In Kraft seit 01.07.2022 bis 31.12.9999
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