Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Gebühr für Aktenstudium
§ 36. Für das Studium des ersten Aktenbandes gebührt dem Sachverständigen je nach Schwierigkeit und Umfang der Akten ein Betrag von 7,60 €6,50 Euro bis 44,90 €38,40 Euro, für das Studium jedes weiteren Aktenbandes jeweils bis zu 39,70 €33,90 Euro mehr.
Gebühr für Aktenstudium
§ 36. Für das Studium des ersten Aktenbandes gebührt dem Sachverständigen je nach Schwierigkeit und Umfang der Akten ein Betrag von 7,60 €6,50 Euro bis 44,90 €38,40 Euro, für das Studium jedes weiteren Aktenbandes jeweils bis zu 39,70 €33,90 Euro mehr.