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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Für das Studium des ersten Aktenbandes gebührt dem Sachverständigen je nach Schwierigkeit und Umfang der Akten ein Betrag von 7,60 €6,50 Euro (Anm. 1) bis 44,90 €38,40 Euro (Anm. 2), für das Studium jedes weiteren Aktenbandes jeweils bis zu 39,70 €33,90 Euro (Anm. 3) mehr. Für das Studium des ersten Aktenbandes gebührt dem Sachverständigen je nach Schwierigkeit und Umfang der Akten ein Betrag von 6,50 Euro Anmerkung 1) bis 38,40 Euro Anmerkung 2), für das Studium jedes weiteren Aktenbandes jeweils bis zu 33,90 Euro Anmerkung 3) mehr.
Für das Studium des ersten Aktenbandes gebührt dem Sachverständigen je nach Schwierigkeit und Umfang der Akten ein Betrag von 7,60 €6,50 Euro (Anm. 1) bis 44,90 €38,40 Euro (Anm. 2), für das Studium jedes weiteren Aktenbandes jeweils bis zu 39,70 €33,90 Euro (Anm. 3) mehr. Für das Studium des ersten Aktenbandes gebührt dem Sachverständigen je nach Schwierigkeit und Umfang der Akten ein Betrag von 6,50 Euro Anmerkung 1) bis 38,40 Euro Anmerkung 2), für das Studium jedes weiteren Aktenbandes jeweils bis zu 33,90 Euro Anmerkung 3) mehr.