Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Für Lehrlinge, deren Ausbildungsverhältnis zur Gemeinde nach dem 30. Juni 2003 begonnen wurde, gilt die Regelung des § 81 über die Abfertigung sinngemäß.
In Kraft seit 10.06.2005 bis 31.12.9999
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