Fremdenpässe werden gemäß der Passverordnung (PassV), BGBl. Nr. 861/1995, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 326/2021, gestaltet. Abweichend vom Reisepass führt der Fremdenpass den Titel ‚Fremdenpass’ und zusätzlich wird der Titel am Umschlag in englischer und französischer Sprache angeführt; die Farbe des Einbandes ist braun. Fremdenpässe werden gemäß der Passverordnung (PassV), Bundesgesetzblatt Nr. 861 aus 1995,, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 326 aus 2021,, gestaltet. Abweichend vom Reisepass führt der Fremdenpass den Titel ‚Fremdenpass’ und zusätzlich wird der Titel am Umschlag in englischer und französischer Sprache angeführt; die Farbe des Einbandes ist braun.
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