Fremdenpolizeigesetz-Durchführungsverordnung (FPG-DV) Fundstelle

FPG-DV - Fremdenpolizeigesetz-Durchführungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.12.2024

Verordnung der Bundesministerin für Inneres zur Durchführung des Fremdenpolizeigesetzes 2005 (Fremdenpolizeigesetz-Durchführungsverordnung – FPG-DV)
StF: BGBl. II Nr. 450/2005

Änderung

BGBl. II Nr. 188/2008

BGBl. II Nr. 497/2009

BGBl. II Nr. 204/2011

BGBl. II Nr. 68/2013

BGBl. II Nr. 497/2013

BGBl. II Nr. 143/2015

BGBl. II Nr. 201/2015

BGBl. II Nr. 229/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Fremdenpolizeigesetzes 2005 (FPG), BGBl. I Nr. 100, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 84/2017, wird – hinsichtlich der §§ 17 Abs. 3, 28 Abs. 2 und 30 Abs. 3 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres sowie hinsichtlich des § 24a Abs. 6 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und dem Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres – verordnet:

In Kraft seit 30.08.2017 bis 31.12.9999
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