§ 39 ForstG (weggefallen)

ForstG - Forstgesetz 1975

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
§ 39 ForstG (weggefallen) seit 01.06.2002 weggefallen.
In Kraft seit 01.06.2002 bis 31.12.9999
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