Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Nach Maßgabe dieser Verordnung müssen um mögliche Flüssiggas-Austrittsstellen aus ortsfesten Flüssiggasbehältern ins Freie die sich aus der Druckbehälter-Aufstellungs-Verordnung ergebenden Explosionsschutzzonen eingerichtet sein.
In Kraft seit 01.07.2003 bis 31.12.9999
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