Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2025
Paragraph 8,
Bei Sparkassen ist ferner die Verschmelzung nach § 25 SpG einzutragen. Bei Sparkassen ist ferner die Verschmelzung nach Paragraph 25, SpG einzutragen.
In Kraft seit 01.01.1991 bis 31.12.9999
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