In der Datenbank des Firmenbuchs ist jeder Rechtsträger nach § 2 jeweils unter einer fortlaufenden Nummer zu führen. In der Datenbank des Firmenbuchs ist jeder Rechtsträger nach Paragraph 2, jeweils unter einer fortlaufenden Nummer zu führen.
In Kraft seit 01.01.1991 bis 31.12.9999
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