§ 36 FBG Auflagen

FBG - Firmenbuchgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Für die Abfrage aus dem Firmenbuch können zur Sicherung des ordnungsgemäßen Betriebs Auflagen erteilt werden.

In Kraft seit 01.01.1991 bis 31.12.9999
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