Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 30.03.2025
Paragraph 50 b,
§ 8 Abs. 2 bis 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 696/1991 tritt mit 1. Jänner 1992 in Kraft. Paragraph 8, Absatz 2 bis 4 in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 696 aus 1991, tritt mit 1. Jänner 1992 in Kraft.
In Kraft seit 31.12.1992 bis 31.12.9999
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