§ 417 EO

EO - Exekutionsordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Akte und Urkunden supranationaler Organisationen, denen Österreich angehört, sind, unabhängig davon, ob sie im Inland oder im Ausland errichtet worden sind, ausländischen Akten und Urkunden gleichgestellt.

In Kraft seit 01.07.2021 bis 31.12.9999
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