1.Ziffer einsdas Bezirksgericht, bei dem der Verpflichtete seinen Wohnsitz oder Sitz hat, oder
2.Ziffer 2das nach §§ 18 und 19 bezeichnete Bezirksgericht, in Wien das nach dem Bezirksgerichts-Organisationsgesetz für Wien in Exekutionssachen zuständige Gericht.das nach Paragraphen 18 und 19 bezeichnete Bezirksgericht, in Wien das nach dem Bezirksgerichts-Organisationsgesetz für Wien in Exekutionssachen zuständige Gericht.
In Kraft seit 02.01.2017 bis 31.12.9999
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