§ 28 EinModV § 28

EinModV - Einreihungsplan- und Modellstellen-Verordnung – EinModV

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Die Modellfunktion Pflegeexpertinnen und -experten umfasst die Erarbeitung von innovativen Konzeptionen bzw Expertisen zur Entwicklung der Pflegequalität sowie zur Steuerung eines qualitätsorientierten und wirtschaftlichen Pflegeprozesses, die Analyse von komplexen Pflegesituationen, die eigenverantwortliche Umsetzung von Konzepten und Maßnahmen zur Verbesserung des Pflegeprozesses, die Unterstützung der Pflegeleitung bei komplexen Problemstellungen sowie die Durchführung von Fortbildungen und Bed-side-teaching für das Pflegepersonal. Erforderlich ist ein konsekutiver Masterabschluss.

In Kraft seit 01.01.2016 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 28 EinModV


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 28 EinModV selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 28 EinModV


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 28 EinModV


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 28 EinModV eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis EinModV Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 27 EinModV
§ 29 EinModV