§ 19 EinModV § 19

EinModV - Einreihungsplan- und Modellstellen-Verordnung – EinModV

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Die Modellfunktion Leitende Oberärztinnen und -ärzte beinhaltet einen umfassenden Einsatz in der medizinischen Fachdisziplin sowie eine herausragende klinische Expertise in einem bestimmten Bereich des Fachgebietes. Zum Aufgabengebiet gehört die Erstellung von Expertisen zu neuen, bisher in den SALK nicht aufgearbeiteten Problemstellungen sowie die Entwicklung und Einführung neuer Methoden und Verfahren. Die Modellfunktion Leitende Oberärztinnen und -ärzte ist gekennzeichnet durch eine hohe anerkannte nationale und internationale Expertise in der Fachdisziplin. Von der Modellfunktion mit umfasst ist zudem die fachliche Führung, Steuerung und Optimierung von Kernprozessen in der Fachdisziplin.

In Kraft seit 01.01.2016 bis 31.12.9999
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