Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Die Modellfunktion Ärztinnen und Ärzte in Basisausbildung steht offen für alle Ärztinnen und Ärzte in Basisausbildung gemäß § 6a ÄrzteG in der Fassung des Gesetzes BGBl I Nr 82/2014.
In Kraft seit 01.01.2016 bis 31.12.9999
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