Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Die Bestimmungen des § 98a des NÖ Landes-Bedienstetengesetzes (NÖ LBG), LGBl. 2100, finden auf Beamte nach diesem Gesetz sinngemäße Anwendung.
In Kraft seit 30.01.2018 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 173 DPL 1972
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 173 DPL 1972 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 173 DPL 1972