Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Die Bestimmungen des 9. Abschnittes des NÖ Landes-Bedienstetengesetzes (NÖ LBG), LGBl. 2100, finden auf Beamte nach diesem Gesetz sinngemäße Anwendung.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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