§ 173 DPL 1972 Senatsentscheidungen, Entscheidungsfristen und Laienrichter

Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.01.2018 bis 31.12.9999

Die Bestimmungen des § 98a des NÖ Landes-Bedienstetengesetzes (NÖ LBG), LGBl. 2100, finden auf Beamte nach diesem Gesetz sinngemäße Anwendung.

Stand vor dem 29.01.2018

In Kraft vom 01.01.2015 bis 29.01.2018

Die Bestimmungen des § 98a des NÖ Landes-Bedienstetengesetzes (NÖ LBG), LGBl. 2100, finden auf Beamte nach diesem Gesetz sinngemäße Anwendung.

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