§ 9 DO 1994 Stellenbesetzung

DO 1994 - Dienstordnung 1994

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.11.2024

 Bei der Stellenbesetzung kommt zunächst die höhere Befähigung und bessere Verwendbarkeit, bei der Besetzung von leitenden Stellen überdies die Leitungseignung in Betracht; das Dienstalter ist nur bei sonst gleichen Diensteigenschaften maßgebend.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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