§ 2a DO 1994 Dienstbehörde

DO 1994 - Dienstordnung 1994

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024

Dienstbehörde ist, sofern nicht nach anderen landesgesetzlichen Bestimmungen anderen Organen der Gemeinde Wien dienstbehördliche Aufgaben zukommen, der Magistrat.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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