Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.03.2025
Paragraph 103 o,
Nach In-Kraft-Treten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 118/2010 gelten folgende Übergangsbestimmungen: Nach In-Kraft-Treten des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 118 aus 2010, gelten folgende Übergangsbestimmungen:
1.Ziffer eins(zu § 39b): Die Kreditinstitute und ihre jeweils für den Abschluss von Verträgen und Betriebsvereinbarungen zuständigen Organe haben darauf hinzuwirken, dass bis zum 31. Dezember 2010 abgeschlossene vertragliche Vereinbarungen, die den Anforderungen der Anlage zu § 39b nicht entsprechen, soweit rechtlich zulässig, auf Grundlage einer objektiv nachvollziehbaren rechtskundigen Begutachtung der Rechtslage und unter Berücksichtigung der konkreten Erfolgsaussichten angepasst werden.(zu Paragraph 39 b,): Die Kreditinstitute und ihre jeweils für den Abschluss von Verträgen und Betriebsvereinbarungen zuständigen Organe haben darauf hinzuwirken, dass bis zum 31. Dezember 2010 abgeschlossene vertragliche Vereinbarungen, die den Anforderungen der Anlage zu Paragraph 39 b, nicht entsprechen, soweit rechtlich zulässig, auf Grundlage einer objektiv nachvollziehbaren rechtskundigen Begutachtung der Rechtslage und unter Berücksichtigung der konkreten Erfolgsaussichten angepasst werden.
2.Ziffer 2(zu § 75): Verordnungen der FMA zu § 75 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 118/2010 können ab dem der Kundmachung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 118/2010 folgenden Tag erlassen werden. Sie treten hinsichtlich § 75 Abs. 1a frühestens mit 30. Juni 2011, im Übrigen frühestens mit 30. April 2011 in Kraft.(zu Paragraph 75,): Verordnungen der FMA zu Paragraph 75, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 118 aus 2010, können ab dem der Kundmachung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 118 aus 2010, folgenden Tag erlassen werden. Sie treten hinsichtlich Paragraph 75, Absatz eins a, frühestens mit 30. Juni 2011, im Übrigen frühestens mit 30. April 2011 in Kraft.
In Kraft seit 01.01.2011 bis 31.12.9999
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