Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Der geschätzte Auftragswert einer Rahmenvereinbarung ist der für ihre gesamte Laufzeit geschätzte Gesamtwert aller auf Grund dieser Rahmenvereinbarung voraussichtlich zu vergebenden Aufträge.
In Kraft seit 01.04.2012 bis 31.12.9999
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