Bauaufträge sind entgeltliche Aufträge, deren Vertragsgegenstand
1.Ziffer einsdie Ausführung oder die gleichzeitige Ausführung und Planung von Bauvorhaben im Zusammenhang mit einer der in Anhang II genannten Tätigkeiten, oderdie Ausführung oder die gleichzeitige Ausführung und Planung von Bauvorhaben im Zusammenhang mit einer der in Anhang römisch II genannten Tätigkeiten, oder
2.Ziffer 2die Ausführung eines Bauwerkes, oder
3.Ziffer 3die Erbringung einer Bauleistung durch Dritte gemäß den vom Auftraggeber genannten Erfordernissen, gleichgültig mit welchen Mitteln dies erfolgt,
ist.
In Kraft seit 01.04.2012 bis 31.12.9999
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