Bauaufträge sind entgeltliche Aufträge, deren Vertragsgegenstand
1. | die Ausführung oder die gleichzeitige Ausführung und Planung von Bauvorhaben im Zusammenhang mit einer der in Anhang II genannten Tätigkeiten, oder | |||||||||
2. | die Ausführung eines Bauwerkes, oder | |||||||||
3. | die Erbringung einer Bauleistung durch Dritte gemäß den vom Auftraggeber genannten Erfordernissen, gleichgültig mit welchen Mitteln dies erfolgt, | |||||||||
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