Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Dienstleistungsaufträge sind entgeltliche Aufträge, die keine Bau- oder Lieferaufträge sind und deren Vertragsgegenstand Dienstleistungen im Sinne der Anhänge III (prioritäre Dienstleistungsaufträge) oder IV (nicht prioritäre Dienstleistungsaufträge) sind.
In Kraft seit 01.04.2012 bis 31.12.9999
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