Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Lieferaufträge sind entgeltliche Aufträge, deren Vertragsgegenstand der Kauf, das Leasing, die Miete, die Pacht oder der Ratenkauf, mit oder ohne Kaufoption, von Waren, einschließlich von Nebenarbeiten wie dem Verlegen und der Installation, ist.
In Kraft seit 01.04.2012 bis 31.12.9999
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