Art. 1 § 12 BSpV

BSpV - Bergbau-Sprengverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Behörde im Sinn dieser Verordnung ist die gemäß §§ 170 und 171 MinroG zuständige Behörde.

In Kraft seit 01.04.2009 bis 31.12.9999
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