Art. 1 § 14 BSpV

BSpV - Bergbau-Sprengverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Die Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

In Kraft seit 01.04.2009 bis 31.12.9999
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