Anl. 1 BSpV

BSpV - Bergbau-Sprengverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Anhaltswerte für die maximale Schwinggeschwindigkeit

 

Art des Gebäudes

maximale Schwinggeschwindigkeit vi [mm/s]

Frequenz f [Hz] am Fundament

Oberste Deckenebene, horizontal

1 bis 10 Hz

10 bis 50 Hz

50 bis 100 Hz

Alle Frequenzen

Gewerblich genutzte Gebäude, Industriebauten

20

15 + 0,5 f

30 + 0,2 f

40

Wohngebäude

5

2,5 + 0,25 f

10 + 0,1 f

15

Besonders erschütterungs-empfindliche Gebäude

(z. B. denkmalgeschützte)

3

1,75 + 0,125 f

6 + 0,04 f

8

 

In Kraft seit 01.04.2009 bis 31.12.9999
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