Anl. 1 BSFV

BSFV - Binnenschifffahrts- und Bodenseefunkverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Angaben:

Vor- und Zuname (Titel) des Antragstellers oder Firmenwortlaut

Anschrift

Postleitzahl

Ort

Land

Geburtsdatum

Staatsbürgerschaft

Telefonnummer(n)

 

Bewilligungsdauer (ganzjährig oder periodisch von/bis)

Schiffsname

Amtliches Kennzeichen

Art und Type des Schiffes

Einsatzgebiet: Wasserstraßen/Bodensee

 

Anzahl und Art der Funkanlagen

der Hersteller

die Type

Frequenzbereiche

 

Beizulegende Dokumente:

– Konformitätserklärungen für die Funkanlagen

– bei Zulassung zur Seeschifffahrt: Kopie des Zulassungsbescheides

bei Zulassung zur Binnenschifffahrt, ausgenommen Bodensee: Kopie der „Internationalen Zulassungsurkunde für Sportfahrzeuge“ oder des Gemeinschaftszeugnisses

bei Zulassung für den Bodensee: Kopie der Zulassungsurkunde

bei keiner Zulassung: Eigentumsnachweis (zB Kopie des Kaufvertrages)

In Kraft seit 06.12.2016 bis 31.12.9999
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