§ 14 BSFV Verlautbarungen

BSFV - Binnenschifffahrts- und Bodenseefunkverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.11.2024

Die in Anlage 4A zitierten Unterlagen mit technischem Inhalt liegen beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Sektion III, sowie beim Fernmeldebüro während der Amtsstunden zur Einsicht auf.

In Kraft seit 01.01.2020 bis 31.12.9999
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