Anl. 1 BSFV

Binnenschifffahrts- und Bodenseefunkverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 06.12.2016 bis 31.12.9999

Angaben:

Vor- und Zuname (Titel) des Antragstellers oder FirmenwortlautAnschrift
Postleitzahl
Ort
Land
Geburtsdatum
Staatsbürgerschaft
Telefonnummer(n)

Bewilligungsdauer (ganzjährig oder periodisch von/bis)
Schiffsname
Amtliches Kennzeichen
Art und Type des Schiffes
Einsatzgebiet: Wasserstraßen
Teilnahme am AIS
Internationale Gebührenabrechnungsstelle (AAIC)

Anzahl und Art der Funkanlagen
der Hersteller
die Type
Frequenzbereiche

Beizulegende Dokumente:

- Einverständniserklärung zur Teilnahme am AIS
- Konformitätserklärungen für die Funkanlagen
- Bei Zulassung zur Seeschifffahrt durch die oberste Schifffahrtsbehörde: Zulassungsbescheid
und Funksicherheitszeugnis (Ship Safety Radio Certificate, Record of Equipment for the Ship
Safety Radio Certificate) oder Ausrüstungs-Sicherheitszeugnis (Safety Equipment Certificate)
oder
bei Zulassung zur Seeschifffahrt durch den Landeshauptmann: Kopie des
Zulassungsbescheides
oder
bei Schiffszulassung auf Wasserstraßen: Kopie der „Internationalen Zulassungsurkunde für
Sportfahrzeuge“
oder
bei keiner Zulassung: Eigentumsnachweis (zB Kopie des Kaufvertrages)

Stand vor dem 05.12.2016

In Kraft vom 06.09.2005 bis 05.12.2016

Angaben:

Vor- und Zuname (Titel) des Antragstellers oder FirmenwortlautAnschrift
Postleitzahl
Ort
Land
Geburtsdatum
Staatsbürgerschaft
Telefonnummer(n)

Bewilligungsdauer (ganzjährig oder periodisch von/bis)
Schiffsname
Amtliches Kennzeichen
Art und Type des Schiffes
Einsatzgebiet: Wasserstraßen
Teilnahme am AIS
Internationale Gebührenabrechnungsstelle (AAIC)

Anzahl und Art der Funkanlagen
der Hersteller
die Type
Frequenzbereiche

Beizulegende Dokumente:

- Einverständniserklärung zur Teilnahme am AIS
- Konformitätserklärungen für die Funkanlagen
- Bei Zulassung zur Seeschifffahrt durch die oberste Schifffahrtsbehörde: Zulassungsbescheid
und Funksicherheitszeugnis (Ship Safety Radio Certificate, Record of Equipment for the Ship
Safety Radio Certificate) oder Ausrüstungs-Sicherheitszeugnis (Safety Equipment Certificate)
oder
bei Zulassung zur Seeschifffahrt durch den Landeshauptmann: Kopie des
Zulassungsbescheides
oder
bei Schiffszulassung auf Wasserstraßen: Kopie der „Internationalen Zulassungsurkunde für
Sportfahrzeuge“
oder
bei keiner Zulassung: Eigentumsnachweis (zB Kopie des Kaufvertrages)

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