§ 22 BSchG

BSchG - Beschußgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024

Der Bundesminister für Bauten und Technik kann im Bereich dieses Gesetzes ÖNORMEN oder Teile von ihnen für verbindlich erklären.

In Kraft seit 09.06.1984 bis 31.12.9999
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