§ 24 BSchG

BSchG - Beschußgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024

(1) § 18 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 136/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

(2) § 19 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 50/2012 tritt mit 1. September 2012 in Kraft.

In Kraft seit 24.05.2012 bis 31.12.9999
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