Das Burgenländische Tourismusgesetz 1992, LGBl. Nr. 36/1992, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 66/2011, wird wie folgt geändert:
1. § 27 Abs. 10 entfällt.
2. Dem § 32 wird folgender Abs. 4 angefügt:
„(4) § 27 Abs. 10 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 66/2011 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft.“
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