Art. 57 Bgld. LVwgBG

Bgld. LVwgBG - Burgenländisches Landesverwaltungsgerichtsbarkeits-Begleitgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.11.2024

Das Burgenländische Tourismusgesetz 1992, LGBl. Nr. 36/1992, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 66/2011, wird wie folgt geändert:

1. § 27 Abs. 10 entfällt.

2. Dem § 32 wird folgender Abs. 4 angefügt:

„(4) § 27 Abs. 10 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 66/2011 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft.“

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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