§ 73 Bgld. LSG Entscheidungspflicht

Bgld. LSG - Burgenländisches Landwirtschaftliches Schulgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024

Die Schulbehörde hat über Einsprüche in den Fällen des § 71a binnen drei Wochen nach Einlangen einen Bescheid zu erlassen.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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