§ 20 Bgld. KBEV 2009 Elektrische Anlagen

Bgld. KBEV 2009 - Burgenländische Kinderbetreuungsbauten- und -einrichtungsverordnung 2009

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.11.2024

(1) Sämtliche Steckdosen sind mit integrierten Sicherheitselementen in kindersicherer Ausführung herzustellen.

(2) Elektrogeräte, von denen eine Sicherheitsgefährdung für die Kinder ausgehen könnte (Elektroherde, Kochplatten, Geräte zur Warmwasseraufbereitung etc.), sind so aufzustellen und abzusichern, dass keine Verletzungsgefahr für Kinder besteht.

In Kraft seit 03.03.2010 bis 31.12.9999
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