§ 18 Bgld. JagdKPV Prüfungsstoff

Bgld. JagdKPV - Burgenländische Jagdkarten- und Jagdprüfungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.12.2024

Die Prüfung erstreckt sich auf die ausreichende Kenntnis der jagdrechtlichen Bestimmungen, insbesondere über die Rechte und Pflichten des Jagdschutzorganes, die waffenrechtlichen Vorschriften sowie die grundlegenden Bestimmungen des Natur-, Tier- und Umweltschutzrechts und des Forstgesetzes sowie auf die Handhabung der gebräuchlichen Waffen und auf die Bereiche Jagdbetrieb, Abschussplanung, Wildbrethygiene, Öffentlichkeitsarbeit und Unfallverhütung.

In Kraft seit 10.06.2017 bis 31.12.9999
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