§ 25 Bgld. JagdKPV Bestätigung und Angelobung des Jagdschutzorganes

Bgld. JagdKPV - Burgenländische Jagdkarten- und Jagdprüfungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024

Die Angelobung der Jagdschutzorgane hat nach der in Anlage 10 angeführten Gelöbnisformel zu erfolgen.

In Kraft seit 10.06.2017 bis 31.12.9999
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