§ 11 Bgld. JagdKPV Durchführung der Prüfung

Bgld. JagdKPV - Burgenländische Jagdkarten- und Jagdprüfungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.12.2024

Für die Durchführung der Prüfung gilt § 7 sinngemäß.

In Kraft seit 10.06.2017 bis 31.12.9999
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