Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Paragraph 83,
(Anm.: außer Kraft mit LGBl. Nr. 38/2024)Anmerkung, außer Kraft mit Landesgesetzblatt Nr. 38 aus 2024,)
In Kraft seit 04.07.2024 bis 31.12.9999
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