Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Paragraph 18,
(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 68/2024)Anmerkung, entfallen mit Landesgesetzblatt Nr. 68 aus 2024,)
In Kraft seit 01.07.2024 bis 31.12.9999
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